ErlebnisBlog

ErlebnisCard_transparent-300px
Region_Stuttgart_Logo_bildmarke

Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite mein-erlebnis.blog, der bzw.des Stuttgart-Marketing GmbH.

Geltende rechtliche Anforderungen

Die bzw. das Stuttgart-Marketing GmbH ist bemüht, die Website in Einklang mit § 10Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) sowie denAnforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die aufGrundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zur Umsetzung derRichtlinie (EU) 2016/2102 erlassen wurde, barrierefrei zugänglich zu machen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheiterstellt?

Diese Erklärung wurde erstellt am: 04.03.2026

Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme des Accessibility-Tools von AccessGO.

Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungenteilweise barrierefrei.

Im Einzelnen sind die folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltendenVorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • Barriere: Übersprungene Überschriftenebene in der Dokumentstruktur.
  • Barriere: Einige Überschriften sind leer oder enthalten keinen beschreibenden Text.
  • Barriere: Unklarer oder nichtssagender Linktext bei einem Link.
  • Barriere: Redundante benachbarte Links mit identischem Ziel.
  • Barriere: Redundanter Title-Text bei einem Element.

Geplanter Umgang mit den genannten Barrieren

Wir planen aktuell die Umsetzung der Behebung dieser Barrieren.

Ergänzung zur Barrierefreiheitserklärung

Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO (www.accessgo.de)von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten.

Mit diesem können Nutzende unsere Webseite an individuelle Einschränkungen oderPräferenzen anpassen.

Die Einstellungen können über das AccessGO-Symbol abgerufen werden oder alternativüber die Tastenkombination “ALT + 1”. Alle Funktionen können auch mit der Tastaturgesteuert werden.

Unter anderem ist es dadurch möglich, folgende Aspekte anzupassen:

  • Schriftgröße
  • Kontrast
  • Hervorhebung von Links
  • Aktivieren eines Bildschirmlesers
  • Nutzung der Profile, um mehrere Einstellungen gleichzeitig zu aktivieren.

Leichte Sprache und Gebärdensprache

Derzeit liegen keine Fassungen in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprachevor.

Wir arbeiten an der barrierefreien Bereitstellung dieser Inhalte gemäß § 4 BITV 2.0 undden landesrechtlichen Vorschriften.

Die Veröffentlichung ist in Vorbereitung und wird schnellstmöglich nachgeholt.

Barrieren melden sowie Informationen zurBarrierefreiheit dieser Webseite erfragen

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseiteaufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Stuttgart-Marketing GmbH
Marktstraße 2
70173 Stuttgart
Deutschland
info@stuttgart-tourist.de

Durchsetzungs- / Schlichtungsstelle

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, könnenSie uns über die genannten Kontaktmöglichkeiten darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab ZugangIhrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des LandeszentrumsBarrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer4 L-BGG wird hingewiesen.